Die Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten
Vor Kündigungen, Einstellungen, Versetzungen sowie Ein-/Umgruppierungen hat der Betriebsrat die Aufgabe die geplanten Arbeitgebermaßnahmen zu überprüfen und eine Stellungnahme abzugeben. Da personelle Einzelmaßnahmen gravierende Auswirkungen für Kollegen haben, lernen Sie im Seminar, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte im Interesse der Belegschaft optimal ausüben.
Unternehmen sind einem ständigen Wandel ausgesetzt. Personelle Anpassungsmaßnahmen sowie Betriebsänderungen sind an der Tagesordnung. Wir zeigen Ihnen praxisnah, welche konkreten Beteiligungsrechte Ihnen das Betriebsverfassungsrecht zum Schutz Ihrer Belegschaft zur Verfügung stellt.
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